Nachbarschaftsräume im Ev. Dekanat Büdinger Land und der EKHN

Mit dem Mitgliederrückgang der evangelischen Kirchen werden die finanziellen Ressourcen knapper. Hinzu kommt ein Mangel an Fachkräften. Das stellt auch die Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vor Herausforderungen. Kirche in der Region muss sich neu aufstellen. Der Prozess ekhn2030 - "Licht und Luft zum Glauben" - verfolgt das Ziel, notwendige Einsparungen umzusetzen und die Kirche fit für die Zukunft zu machen.
Zusammenarbeit in Nachbarschaftsräumen
Die Evangelischen Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat Büdinger Land sind in einem Veränderungsprozess, der alle Bereiche kirchlichen Lebens betrifft. Bereits heute schon arbeiten alle Kirchengemeinden offiziell in sogenannten Nachbarschaftsräumen zusammen. Aktuell sind sie dabei, sich auf eine Rechtsform festzulegen. Laut Kirchengesetz sind drei rechtliche Formen der Zusammenarbeit möglich: die gemeinsame Kirchengemeinde nach einem Zusammenschluss aller Kirchengemeinden im Nachbarschaftsraum (Fusion), die Gesamtkirchengemeinde (ein neuer Rechtsträger oberhalb der bisherigen Einzelkörperschaften) und die Arbeitsgemeinschaft mit einem geschäftsführenden Ausschuss.
Gebäude
Auch mit der Zukunft ihrer Gebäude beschäftigen sich die haupt- und ehrenamtlichen Kirchenvertreter und Kirchenvertreterinnen. So werden alle Gebäude innerhalb eines Nachbarschaftsraums - nach ausführlichen Besichtigungen und der Bewertung nach unterschiedlichen Kriterien - einer Kategorie zugeordnet. Somit wird klar, welche Gebäude weiterhin von der Landeskirche finanziell unterstützt werden und welche künftig von den Kirchengemeinden alleine finanziert werden müssen.
Hauptamtliche Verkündigungsteams
Haupt- und Ehrenamtliche eines Nachbarschaftsraums üben sich immer stärker in der Teamarbeit, da ein Pfarrer oder eine Pfarrerin künftig nicht mehr nur für eine einzelne Gemeinde oder einen einzelnen Ort zuständig ist. Die Teams tragen jeweils gemeinsame Verantwortung für den ganzen Nachbarschaftsraum. Entsprechend verändern sich auch die Aufgabenbeschreibungen. Künftig sind sogenannte hauptamtliche Verkündigungsteams, bestehend aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagog:innen und Kirchenmusiker:innen, gemeinsam für die Verkündigung zuständig und übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Diese Aufgaben werden in Dienstordnungen festgehalten, die momentan erarbeitet werden.
Verwaltung
Gemeindebüros sind Anlaufstellen für Gemeindeglieder und die Mitarbeiterinnen übernehmen wichtige Verwaltungsaufgaben. Statt mehrerer, einzelner Gemeindebüros an vielen Orten wird es künftig pro Nachbarschaftsraum ein gemeinsames Gemeindebüro geben, in dem ein Team aus Sekretärinnen zusammenarbeitet.
(J. Seipel, Ev. Dekanat)